Feuerwehrzufahrt

Datum: 
10.02.2012

Immer wieder werden Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge durch gedankenlos oder rücksichtslos geparkte Fahrzeuge und durch fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr in ihrer Arbeit behindert.

Insbesondere bei der Alarmfahrt gehen so häufig wertvolle Sekunden für die Rettung von Menschenleben verloren.
Dieser Beitrag will Ihnen ein paar Tipps geben, wie Sie die Feuerwehr durch richtiges Verhalten im Straßenverkehr unterstützen können. Sie helfen damit die Einsatzzeit der Feuerwehr wesentlich zu verkürzen und tragen somit zu einer noch schnelleren Hilfe im Ernstfall bei.

Denken Sie daran, auch Ihr Leben oder das Ihrer Freunde und Verwandten könnte einmal von der raschen Hilfe der Feuerwehr abhängen.

So verhalte ich mich richtig im Straßenverkehr:

  • nicht vor oder in Feuerwehrzufahrten halten oder parken
  • beim Parken in engen Straßen muss der Abstand zwischen gegenüber geparkten Fahrzeuge mindestens 3 Meter betragen
  • beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen 5 Meter Abstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten halten
  • nicht an, oder gegenüber von engen Straßeneinmündungen parken
  • nicht über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen (Hydrantendeckel) parken
  • erscheint im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht erschrecken und bremsen, sondern zügig weiterfahren und das Rettungsfahrzeug bei der nächsten günstigen Gelegenheit überholen lassen
  • bei Stau auf der zweispurigen Autobahn oder Bundesstraße eine Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen freihalten, auf der dreispurigen Autobahn wird die Rettungsgasse zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen gebildet
  • die Rettungsgasse in jedem Fall frei halten, auch wenn sie die ersten Rettungsfahrzeuge passiert haben

Wozu dienen Feuerwehrzufahrten und woran erkenne ich sie?

Feuerwehrzufahrten dienen an hohen Häusern (bis 8 Obergeschosse) der Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges (neben dem Treppenhaus) mit der Drehleiter.
Sie finden ebenfalls als Bewegungsfläche für weitere Einsatzfahrzeuge bei einem Feuerwehreinsatz Verwendung.

Sie werden gekennzeichnet durch

  • ein Schild "absolutes Halteverbot" mit Zusatzschild "Feuerwehrzufahrt" aber auch allein durch
  • ein Schild mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt"

Die Polizei ist in der Regel berechtigt ein widerrechtlich vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparktes Fahrzeug unverzüglich abschleppen zu lassen.