Dosisleistungsmessgerät FH 40 G-L 10
Die geläufige Messeinheit bei Strahlung sind Sievert, sie dient zur Bestimmung der Strahlenbelastung von organischen Organismen. Nachdem 1 Sievert (Sv) ein sehr hoher Wert ist, werden vorkommende Werte in Millisievert (mSv) und in Mikrosievert (µSv) gemessen.
Bei einem Einsatz zum Schutz von Sachwerten darf eine Einsatzkraft 15 mSv pro Einsatz aufnehmen, zur Abwendung von Gefahren auf Menschen pro Kalenderjahr 100 mSv und zur Menschenrettung einmal im Leben 250 mSv .