Rettungsgasse

Datum: 
16.04.2012

Jeder Autofahrer ist bei Stau auf mehrspurigen Straßen verpflichtet, eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
Dabei gibt es eine klare Regelung, zwischen welchen Fahrspuren diese Gasse zu bilden ist.

Bei zweispurigen Straßen

Zwischen der linken und der rechten Fahrspur. Standstreifen oder Abbiegespuren sind dabei nicht mit eingerechnet.

Bei Mehrspurigen Straßen

Zwischen der äußersten linken und der direkt daneben liegenden Fahrspur.

Wichtig ist dabei, dass man als Autofahrer nicht zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffährt, um notfalls noch ausreichend Platz zum Rangieren zu haben. Gerade in Staus kommt es immer wieder zu Problemen, da kein Platz zwischen den Fahrzeugen gelassen wird. Damit ist es dann sehr schwer, eine Rettungsgasse zu bilden.

Denn bei Missachtung kann ein Bußgeld von mindestens 20€ erhoben werden.