Hilfeleistung nicht mehr erforderlich

Wasser im Gebäude - Ludwig-van-Beethoven Straße

Datum: 
Donnerstag, 19. März 2026 - 1:22
Die Feuerwehr Haar wurde zu einem vermuteten Wasserschaden in die Ludwig-van-Beethoven Straße alarmiert. Bewohner hörten Wasserrauschen aus einer Wohnung, es öffente aber niemand die Wohnungstür. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr öffneten unter Beisein der Polizei die Wohnung und fanden die Ursache: Im Badezimmer führte ein Defekt am Schwimmer der Toilettenspülung dazu, dass das Wasser dauerhaft lief. Nachdem der Defekt behoben war, rückte die Feuerwehr wieder ab.

Straße reinigen - B471

Datum: 
Mittwoch, 18. Februar 2026 - 12:42
Auf der B471 wurde eine Ölspur gemeldet. Kräfte der Feuerwehr Haar erkundeten die beschriebene Stelle, konnten aber ohne Eingreifen wieder abrücken, da mit Mitteln der Feuerwehr die vereinzelten Tropfen nicht zu entfernen waren.

eCall ohne Spracherwiderung - Willy-Träutlein-Straße

Datum: 
Samstag, 14. Februar 2026 - 15:49
Die Feuerwehr Haar wurde per eCall in die Willy-Träutlein-Straße alarmiert. Hier sollte der betreffende PKW in einer Tiefgarage stehen. Die Erkundung ergab, dass das auch stimmte. Am Fahrzeug selber waren keine Schäden feststellbar. Nach Rücksprache mit dem Besitzer musste es sich wohl um einen technischen Defekt handeln. Damit war kein weiteres Eingreifen für die Feuerwehr Haar notwendig.

Wohnungsöffnung - Ringstraße

Datum: 
Donnerstag, 27. November 2025 - 18:39
Die Feuerwehr Haar wurde zur Unterstützung der Werkfeuerwehr IAK in die Ringstraße zu einer Wohnungsöffnung alarmiert. Da die Werkfeuerwehr bereits in einem anderen Alarm gebunden war, wurden Kräfte der Feuerwehr Haar hinzualarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr Haar hatte aber bereits die Werkfeuerwehr mit einem Zweitschlüssel die Wohnungstür öffnen können, so dass für die Kräfte der Feuerwehr Haar kein Eingreifen erforderlich wurde.

Straße reinigen - B 304

Datum: 
Montag, 17. November 2025 - 9:18
Die Feuerwehr Haar wurde zur B 304 gerufen, um dort die Straße zu reinigen. Die Erkundung ergab, dass mit den Mitteln der Feuerwehr die Reinigung nicht möglich war und somit kein Eingreifen für die Feuerwehr erforderlich wurde.

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