Technik

Datum: 
11.06.2010

Der Gesetzgeber hat die Städte und Gemeinden verpflichtet, selbst für ihren Brandschutz zu sorgen. Die Gemeinden müssen das notwendige technische Gerät bereitstellen (Feuerwehrfahrzeuge und sonstige Ausrüstung) und die Infrastruktur schaffen (z.B. Wasserversorgung). Um das nötige Personal zu erhalten, bestünde theoretisch die Möglichkeit, eine Berufsfeuerwehr zu gründen. Diese Lösung wäre aber für die meisten Gemeinden und Kleinstädte wegen der Einsatzhäufigkeit unsinnig und andererseits unbezahlbar. So haben sich vor mehr als 125 Jahren erstmals Männer zusammengefunden, die freiwillig und ehrenamtlich Feuerwehrdienst leisteten. In dieser Tradition steht auch heute noch unser Verein "Freiwillige Feuerwehr Haar e.V.". Die vielen Fahrzeuge und die große Menge an Gerät, kann bei einer Wehr unserer Größe jedoch nicht mehr allein durch ehrenamtliche Kräfte gepflegt werden. Deshalb beschäftigt die Gemeinde Haar zwei hauptamtliche Gerätewarte.

Die Führung der technischen Einheit besteht aus einem von der Mannschaft gewählten Kommandanten und seinem Stellvertreter. Der Kommandant ernennt die Zug- und die Gruppenführer, die Übung und Ausbildung planen und durchführen und im Einsatz die Einheiten "Löschgruppe" und "Löschzug" befehligen. Die Einsatzleitung liegt in der Regel beim Kommandanten bzw. seinem Stellvertreter.